barnet bedeutet verlässliche qualität

ethisches unternehmenshandeln

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inklusive der Mitglieder der Geschäftsführung) sind an die Regelungen dieses Verhaltenskodex gebunden. Er legt die Werte, Grundsätze und Handlungsweisen dar, die das unternehmerische Handeln der Firma BARNET weltweit bestimmen. Ziel des Verhaltenskodexes ist die Einhaltung ethischer Normen und die Schaffung eines Arbeitsumfeldes, welches Integrität, Respekt und faires Verhalten fördert. Eine strenge gesetzes- und grundsatztreue Geschäftspolitik dient den langfristigen Unternehmensinteressen. Dieser Verhaltenskodex ist von der Geschäftsführung beschlossen und genehmigt.
Die wesentlichen Bereiche, die bei der Verfolgung des Ziels eine Rolle spielen sind unter anderem:

Verpflichtung der Unternehmensleitung

Das Unternehmen sieht sich in der Pflicht, ökonomisch, sozial und umweltbewusst zu handeln. Neben der Einhaltung der gültigen Bestimmungen zu Umweltschutz und dem verantwortungs-vollen Umgang mit natürlichen Ressourcen, ist das Unternehmen bestrebt, seine Geschäfte kompetent und ethisch zu betreiben. Dies beinhaltet unter anderem, in allen Märkten, in denen es tätig ist, den fairen Wettbewerb zu schützen, indem geltende Gesetze über Kartellverbote, Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen eingehalten werden.

Offene und wirksame Kommunikationswege mit unseren Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden und all jenen die mit uns arbeiten, sind eine Grundvoraussetzung für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Rechtstreue im In- und Ausland

In allen geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen ist das Unternehmen bestrebt, die geltenden Gesetze und sonstigen maßgebenden Bestimmungen im In- und Ausland zu beachten. Integrität und Aufrichtigkeit fördern einen fairen Wettbewerb, auch im Verhältnis zu unseren Kunden und Lieferanten.

Verhalten gegenüber Mitarbeitern und unter Kollegen

Jeder Mitarbeiter hat ein Recht auf faire Behandlung, Höflichkeit und Respekt. Diskriminierung und Belästigung gleich welcher Art, werden in keinem Bereich des Unternehmens geduldet. Insbesondere werden keine Benachteiligungen aus Gründen der ethisch-kulturellen Prägung, einer Behinderung, des Geschlechts, der religiösen Glaubensprägung, des Alters oder der sexuellen Orientierung toleriert.

Umgang mit internem Wissen

Sämtliche Mitarbeiter sind verpflichtet, einen schnellen und reibungslosen Informationsaustausch innerhalb des Unternehmens sicherzustellen.

Informationen sind richtig und vollständig an die betroffenen Bereiche weiterzugeben, soweit nicht in Ausnahmefällen, insbesondere aufgrund von Geheimhaltungspflichten, vorrangige Interessen bestehen.

Relevantes Wissen darf nicht unrechtmäßig vorenthalten, verfälscht oder selektiv weitergegeben werden. Die Berichterstattung innerhalb des Unternehmens sowie gegenüber firmenfremden Organisationen oder Personen hat wahrheitsgetreu zu erfolgen.

Die Inhalte aller Jahresabschlüsse, Jahresberichte, Geschäftspapiere und Geschäftsbücher des Unternehmens müssen zutreffend dargestellt sein und den gültigen, gesetzlichen Anforderungen sowie Bilanzierungsrichtlinien entsprechen.

Geheimhaltung und Datenschutz

Ein Großteil der geschäftlichen Informationen des Unternehmens ist vertraulich oder rechtlich geschützt, so dass eine Pflicht zur Geheimhaltung besteht.

Dies gilt nicht, wenn eine Veröffentlichung der Informationen genehmigt wurde oder aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen zwingend ist.

Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich insbesondere auf geistiges Eigentum. Dazu gehören Geschäftsgeheimnisse, Patente, Marken und Urheberrechte, aber auch Geschäfts- und Marketingpläne, Entwürfe, Geschäftspapiere, Gehaltsdaten und alle sonstigen nicht veröffentlichten finanziellen Daten und Berichte.

Alle persönlichen Informationen über Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten sowie sonstige Dritte werden im Unternehmen sorgfältig verwendet und vertraulich behandelt; unter vollständiger Einhaltung der Datenschutzgesetze. Der Schutz dieser Informationen muss mit größter Sorgfalt erfüllt werden. Um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten, wird das Unternehmen von einem externen Datenschutzbeauftragten unterstützt.

Interessenskonflikte

Wir erwarten von unseren Mitarbeitern Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Sämtliche Mitarbeiter müssen Situationen vermeiden, in denen ihre persönlichen oder finanziellen Interessen, mit denen des Unternehmens in Konflikt geraten. Daher ist es insbesondere untersagt, sich an Mitbewerbern, Lieferanten oder Kunden zu beteiligen oder Geschäftsbeziehungen mit ihnen im privaten Umfeld einzugehen, soweit dies zu einem Interessenkonflikt führen kann.

Korruptionsverbot

Das Unternehmen stellt sich klar gegen Korruption und Bestechung. Handlungsweisen, bei denen Geschäfte mit unlauteren Mitteln erfolgen, werden nicht toleriert.

Mitarbeiter des Unternehmens dürfen Geschäftspartnern keinerlei Vergünstigungen anbieten oder von ihnen solche erhalten oder annehmen, die zu einer Beeinträchtigung einer objektiven und fairen Geschäftsentscheidung führen, oder auch nur einen derartigen Anschein erwecken könnten.

Einladungen müssen sich innerhalb der Grenzen geschäftsüblicher Gastfreundschaft halten. Mitarbeiter sollen sich aufgrund ihrer Position nicht persönlich durch Zugang zu vertraulichen Informationen unmittelbar und/oder mittelbar Vorteile verschaffen.

Umgang mit Vermögenswerten

Alle Mitarbeiter sind für den ordnungsgemäßen, schonenden und pfleglichen Umgang mit dem Eigentum des Unternehmens verantwortlich. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, das Eigentum des Unternehmens gegen Verlust, Beschädigung, Missbrauch, Diebstahl, Unterschlagung oder Zerstörung zu schützen.

Vertraulichkeit

Sollten Mitarbeiter Anliegen oder Beschwerden über die in diesem Verhaltenskodex angeführten Punkte haben, oder Kenntnisse über einen eventuellen Bruch der hierin enthaltenen Verhaltensrichtlinien erlangen, sollte dies unverzüglich dem jeweiligen Vorgesetzten zur Klärung vorgelegt werden. Die Meldung von Verstößen oder Beschwerden wird vertraulich behandelt.

Ist ein Mitarbeiter mit der Klärung nicht zufrieden, so kann er sich auch vertraulich oder anonym an die Personalabteilung oder den nächsten Vorgesetzten wenden. Die Klärung von im guten Glauben vorgebrachten Einwendungen findet sachlich, offen und ohne Ansinnen der Personen statt.